Die Mitglieder der IBB-Stelle sind im öffentlichem Auftrag ehrenamtlich tätig. Sie wurden durch gezielte Qualifizierungs- maßnahmen auf diese Aufgabe vorbereitet. Die IBB-Stelle ist Anlaufstelle für alle für Einwohner und Einwohnerinnen des Zollernalbkreises, unabhängig, neutral, kostenlos und unter Wahrung der Schweigepflicht. Sie arbeitet in einem Team von Menschen mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund in der Psychiatrie: Experten aus Erfahrung, Angehörige, Patientenfürsprecher und psychiatrische Fachkraft.
Die Arbeit von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen wird erstmalig in dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG) beschrieben. Das PsychKHG gibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie die Rahmenbedingungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung aussehen müssen.

Das Gesetzt verpflichtet Stadt- und Landkreise, unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerde-Stellen – kurz IBB-Stellen – einzurichten (§ 9 PsychKHG). Außerdem werden die Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen gestärkt.

Die IBB-Stellen bestehen aus mindestens einer Vertretung
  • der Psychiatrie-Erfahrenen (Experten aus Erfahrung)
  • der Angehörigen,
  • einer Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem, sowie
  • der Patientenfürsprecherin bzw. dem -fürsprecher.

Durch diesen unterschiedlichen Erfahrungshintergrund in der Psychiatrie können Anliegen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und Betroffene auf diese Weise optimal beraten werden. Dieser Austausch auf Augenhöhe mit den Patienten und Betroffenen trägt entscheidend zu erfolgreichen Problemlösungen und gegenseitigem Verständnis bei.